Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Rönne å Nedre (200 kr/Stück)

ID: 5886

Wochenkarte / Ängelholm SFF

Ausgestellt von Ängelholm SFF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 200 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln für die kurze Angelstrecke im unteren Teil von Rönneå zwischen dem "Gåsahalsen" und dem Meer.
Premierentickets sind gültig für das erste Wochenende im März, ab 08.00 Samstag bis 24.00 Sonntag
Saisonkarten sind vom ersten Montag im März bis 31. Dezember gültig
Wochenkarten sind ab Kauf 7 Tage gültig
Tageskarten sind ab Kauf bis Mitternacht des gleichen Tages gültig
Jugendliche unter 18 angeln kostenlos.
Angeln ist vom ersten Wochenende im März bis zum 31. Dezember erlaubt. Vom 1. Januar bis zum ersten Wochenende im März gilt auf der gesamten Strecke ein totales Fangverbot.
Das Angeln auf Lachs und Meerforelle ist nur vom ersten Wochenende im März bis zum 30. September erlaubt.
Das erste Wochenende im März ist Premiere und dann gelten nur noch spezielle Premierentickets.
Angeln kann als Sport betrieben werden. Erlaubte Ausrüstung: Spinner und Fliege. Angeln im März nicht erlaubt. Angeln auf Salmoniden ganzjährig verboten.
Das Fischen kann vom Boot aus durchgeführt werden, jedoch nicht im März. Trolling ist verboten, Schleppen ist jedoch erlaubt.
Nur ein Haken (1er, 2er oder 3er Haken) pro Köder (z.B. Wobbler dürfen nur einen 3er Haken haben)
Ein Enterhaken darf nicht verwendet werden
Der Fang von lachsartigen Fischen und Hechten ist auf maximal 2 pro Tag begrenzt.
Die Mindestgröße für Lachs, Forelle und Hecht beträgt 45 cm.
Hechte über 90 cm MÜSSEN wieder ausgesetzt werden.
Barsche, die 35 cm überschreiten, MÜSSEN wieder ausgesetzt werden.
Alle laichenden Lachse MÜSSEN wieder ausgesetzt werden (unabhängig von der Jahreszeit).
Alle geschlüpften Fische (Besa) MÜSSEN wieder ausgesetzt werden.
Alle LACHSE MÜSSEN ab dem 1. September wieder aufgefüllt werden
Offenes Feuer darf nur an ausgewiesenen Stellen entstehen.
Wurmgraben am Fluss verboten.
Die Fangmeldung muss nach dem Angeln an einer der Kartenverkaufsstellen oder auf Ihrem digitalen Angelschein abgegeben werden.
Es ist die Pflicht jedes Fischers, die an jedem Angelplatz geltenden Angelregeln zu kennen. Dies gilt sowohl für die vom Fischereirechtsinhaber festgelegten Regeln als auch für die allgemeinen Vorschriften der Kreisverwaltung.
Fischereivorschriften Bezirksverwaltungsrat

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