Angelregeln für die Seen; Skiren, Försjö, Lockegölarna und Klogöl (nicht Hällesjöarna) ab 2022
Beschlossen auf der Jahrestagung 2021-09-19
Die Seen - Skiren, Försjö, Lockegölarna und Klogöl
Angelschein: 24-Stunden-Schein gilt ab einer bestimmten Uhrzeit am 1. Tag bis zur gleichen Uhrzeit am 2. Tag, also 24 Stunden. Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr.
Forsjö und Skiren
Angelsaison : Angeln das ganze Jahr über.
Erlaubte Ausrüstung: Spinnrute, Angelrute, Pfeife, Fliege und Winkel 6 Stk.
Sonstiges: Je nach Verfügbarkeit steht ein Clubboot kostenlos zur Verfügung. Nach Gebrauch gründlich gereinigt als Dankeschön für die Leihgabe.
Das eigene Boot muss mit Name und Telefon gut sichtbar gekennzeichnet sein. Elektrische Bootsmotoren dürfen verwendet werden. Jugendliche < 15 Jahre mit Mitgliedskarte fischen frei nach Gewässerordnung.
Lockegöllarna und ein Teil von Klogöl:
Angelsaison : Angeln das ganze Jahr über.
Erlaubte Ausrüstung: Spinnrute, Angelrute, Pfeife, Fliege und Winkel 6 Stk.
Sonstiges: Das eigene Boot muss gut sichtbar mit Name und Telefon gekennzeichnet sein. Es dürfen keine Motoren verwendet werden.
Jugendliche < 15 Jahre mit Mitgliedskarte fischen frei nach Gewässerordnung.
Gesamt
Junior: Du bist ein Junior, bis du 19 wirst.
Jahreskartenbestimmungen : Um eine Jahreskarte zu kaufen, müssen Sie Mitglied sein.
Die Familienregel : Berechtigt die Familie zum Angeln in Begleitung des Jahreskarteninhabers und auf dessen Fangquote, sofern jeder Angler Vereinsmitglied ist. Für die Kinder gilt die Familienregel bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Angelaufsicht: Angelaufsichten haben das Recht, in allen Vereinsgewässern Elektromotoren einzusetzen.
Sonstiges : Betreten Sie ohne Genehmigung weder Kulturland noch Wohngrundstücke. Das Allemansrätten ist einzigartig, schützen Sie es mit Rücksicht.
HALTEN SIE DIE NATUR SAUBER – Für einen Angler sollte es selbstverständlich sein, keinen Müll in der Natur zu hinterlassen.
VORSICHT MIT FEUER! Behalten Sie die Kontrolle über die Feuerverbotszeiten.
BEACHTEN SIE DIE ANGELGRENZEN!
Ein Verstoß gegen die oben genannten Regeln/Vorschriften sowie geltende Vorschriften führt zum sofortigen Verlust der Berechtigung zum Angeln in den Vereinsgewässern. Zuwiderhandlungen werden bestraft!