Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Storsaivis Suobbat (395 kr/Stück)

ID: 5929

Wochenkarte / Storsaivis Suobbat FVOF

Ausgestellt von Storsaivis Suobbat FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 395 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Sie, die im Fischereimanagementgebiet Storsaivis-Suobbat fischen, sind verpflichtet, die geltenden Vorschriften für die Fischerei des Gebiets zu kennen.
Angelverbot SEE SUOBBATSJÖN gilt vom 1. Oktober bis zur Angelpremiere am 1. Februar.
Zum Fischen im Fischereimanagementgebiet Storsaivis-Suobbat ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
Die Karte muss vor Beginn des Angelns freigegeben werden.
Die Vorgesetzten oder Vorstandsmitglieder des Fischereimanagementgebiets können die Vorlage einer gültigen Angelkarte verlangen.
Fehlt ein gültiger Fischereischein, gilt dies als illegales Fischen.
Die Vorgesetzten oder Vorstandsmitglieder des Fischereimanagementgebiets können ebenfalls verlangen, geschlossene und verborgene Gebiete zu sehen.
Geschlossene oder versteckte Räume sind alle Räume, in denen Fische gehalten werden können.
Folgt der Fischer/Fischereischeininhaber dem Aufruf nicht, verfällt der Fischereischein. Der Fischer wird dann zurückgewiesen und vom Fischfang im Fischereimanagementgebiet Storsaivis-Suobbat ausgeschlossen. Über den Umfang der Sperre entscheidet der Vorstand.

Für die Gewässer des gesamten Fanggebietes gilt:
Zum Angeln im Fischereischutzgebiet Storsaivis-Suobbat ist der Besitz einer gültigen Angelkarte erforderlich.
Jahresangelschein ist ab Kauf ein Jahr gültig und gilt nicht als Mitgliedschaft.
Die Gültigkeit von 24-Stunden- und Wochenkarten ergibt sich aus Datum und Uhrzeit auf den Karten.
Jahresfischer-, 24-Stunden- und Wochenscheine gelten nur für das Sportfischen.
Kinder von Mitgliedern und Gästen unter 15 Jahren dürfen kostenlos fischen.
Ehegatten von Mitgliedern dürfen kostenlos fischen.
Angelverbot für Äschen bis 30. Juni.

Methoden:
Das Fischen mit nur einer Handrute pro Person ist erlaubt.
Sport- und Fliegenfischen ist mit maximal 3 Fliegen erlaubt.
Angeln vom Boot aus ist erlaubt.
Das Angeln mit Marlin ist ganzjährig erlaubt.
Beim Angeln mit Märde muss diese jedoch eindeutig mit einem Namen gekennzeichnet sein.
Totales Angelverbot mit Powerbite.

Fanglimits:
Die Anzahl der Edelfische ist auf 3 Fische pro Tag und Angelkarte begrenzt.
Unbeschädigte Goldfische kleiner als 25 cm/Harr und 30 cm müssen wieder in den See zurückgesetzt werden.

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