Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Saxån Braåns (150 kr/Stück)

ID: 6030

Dygnskort Vår 1/1-30/4 / Saxån Braåns FVO

Ausgestellt von Saxån Braåns FVO in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 Kann nicht für den Zeitraum von gekauft werden 1 maj durch 31 dec (Vårkortet)
 (Das heutige Datum: 18 Apr 2024)
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Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Tageskarten werden in der Regel verkauft, gültig für 1 Tag (00-24.00).
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Zeit vom 1.5.-20.8. auf eigene Verantwortung des Erziehungsberechtigten im allgemeinen Fischereigebiet ohne Fischereischein fischen (ein Erziehungsberechtigter, der nicht angelt, muss keine Karte einlösen). Text auf Schildern im Bereich ist gültig.
Der Fischereischein ist personengebunden, nicht übertragbar und muss sichtbar getragen werden.
Jegliches Fischen erfolgt auf eigene Gefahr und muss unter sportlichen Bedingungen durchgeführt werden (DFS2006:8§12)
Angelsaison:
Die Karte gilt für einen Angeltag, vom 1.1. bis zum 30.11. zeitliche Beschränkungen für das Angeln in verschiedenen Zonen sind auf der Karte angegeben.
Angeln ist im Dezember geschlossen.
Methoden:
Beim Angeln darf nur ein Fanggerät verwendet werden. Zone 1 nur Spinn- und Fliegenfischen im Zeitraum 1.1.-31.3. und 16.7.-30.11
Das Angeln von einem motorisierten Boot in Bewegung ist nicht gestattet.
Fanglimits:
Für Lachsfische beträgt die maximale Fangmenge 3 Stück/Tag, mindestens 50 cm, danach ist die Genehmigung aufgebraucht.
Andere Regeln:
Verhalten Sie sich so, dass Sie die Anwohner des Flusses oder die mit Ihnen Fischenden nicht stören. Verwenden Sie ausgewiesene Parkplätze, achten Sie auf die Pflanzen- und Tierwelt am Fluss.
Eingriffe in Kulturland, illegales Parken oder Umweltverschmutzung in der Umgebung ziehen eine gesetzliche Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden nach sich.
Wurmbuddeln ist verboten und nicht wegwerfen, Materialreste mit nach Hause nehmen und dann auch Nylonschnüre durchschneiden.

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