Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Skräbeån (150 kr/Stück)

ID: 6045

Dagkort Premiärdagen 3/2 2024 / Skräbeåns FVF

Ausgestellt von Skräbeåns FVF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig der gewählte Tag von 00:00 bis 23:59 Uhr.   
Preis: 150 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:
2024-02-03 00:00 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
Vor- und Nachname:
Strasse und Hausnummer:
PLZ:
Stadt:
Land:
Email
SMS Nachricht?
 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln

Der Angelschein muss gut sichtbar getragen werden.

Über das Internet ausgestellte Angelscheine müssen auf einem Mobiltelefon oder als ausgedruckte SMS/E-Mail vorgelegt werden.

Es ist die Pflicht eines jeden Fischers, die geltenden Vorschriften wie folgt zu beachten:

1. Mit dem Fischfang darf erst begonnen werden, wenn der Angelschein ausgestellt ist. Für alle Personen ab 15 Jahren ist ein Angelschein erforderlich. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen im Zeitraum vom 1.4. bis 31.8. frei fischen.

Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass ein Ausweis mitzuführen ist und vom Jugendlichen vorgezeigt werden muss.

Darüber hinaus dürfen Jugendliche unter 15 Jahren in Begleitung eines Elternteils, der einen Angelschein ausgestellt hat, „frei“ fischen. Dies bezieht sich auf den 1. Samstag im Februar – 30.9. für gültige Tageskarten, Saisonkarten und Jahreskarten.

In diesem Fall gilt eine gemeinsame Fangquote.

2. Das Angeln ist nur unterhalb der Autobrücke in Nymölla und auf einer markierten Strecke in Bromölla gestattet.

3. Angeln ist nur vom ersten Samstag im Februar bis zum 30. September gestattet.

4. Während der gesamten Saison gilt ab der Autobrücke in Nymölla bis zu einer Markierung ca. 100 m flussabwärts sowie einem markierten Abschnitt in Bromölla bei der Collins-Mühle ein Angelverbot.

5. Lachse und Forellen , die kleiner als 55 cm und größer als 80 cm sind, müssen wieder ausgesetzt werden .

6. Maximal 1 Fisch (Lachs, Forelle) pro Person und Tag. Nachdem 1 Fisch getötet wurde, muss der Fischfang beendet werden. Dies gilt auch für das Eltern-Kind-Angeln mit Angelschein. EIN (1) getöteter Fisch beendet das Angeln. Wenn Sie sich hingegen dafür entscheiden, den gefangenen Fisch zurückzugeben, können Sie mit dem Angeln fortfahren. Anschließend muss der Fisch vorsichtig gehandhabt werden, im Wasser ausgehakt werden und darf nicht durch Anheben und Lufteinwirkung beschädigt werden. Bitte lesen Sie „Handhabung und Wiedereinführung eines Fisches“ (sveaskog.se).

Im September müssen alle Forellen und Lachse zurückgegeben/freigelassen werden, unabhängig vom Zustand!

Es ist dann erlaubt, mit einer Schleppe oder Fliege zu fischen, die nur/maximal EINEN (1) Drillingshaken hat!

AUFMERKSAMKEIT! Das gilt auch für das Angeln mit Wobblern!

Der Haken muss „normal“ groß sein und der Abstand zwischen den Hakenspitzen darf nicht größer als 20 mm sein!

Größere Drillinge beim Schleppen oder Fliegen werden von den Inspektoren als SPRINGFISCHEN interpretiert!

7. Aalangeln verboten.

8. Das Angeln darf nur mit einer Angelrute pro Fischer erfolgen.

9. Das Angeln darf nur vom Land aus und im Wat erfolgen. Das Angeln von Booten und Stegen aus ist verboten.

10. Jerk Fishing ist verboten.

11. Littering ist verboten.

12. Lachs, Forelle, Regenbogen, Gans und Hecht gehören nicht dem Fänger, bis er registriert ist. Auch freigelassene Forellen und Lachse müssen angemeldet werden. Die Registrierung erfolgt in der iFiske-App und/oder auf dem Parkplatz in Nymölla und bei Möllan in Bromölla. Fischer, die den Fang nach dem Fang nicht registrieren, werden sofort von der weiteren Fischerei im Skräbeån ausgeschlossen.

13. Fischer, die sich am Fluss störend verhalten, können von der weiteren Fischerei ausgeschlossen werden, ebenso wie Fischer, die gegen andere Regeln verstoßen. Es kann auch zur Beschlagnahmung von Fang und Fanggerät kommen.

14. Bei Verstößen gegen die Vereinsregeln erheben wir eine Inspektionsgebühr von 800 SEK.

15. Jede Wilderei wird der Polizei gemeldet.

Der Vorstand im Januar 2024.

 Ihr Warenkorb ist leer.