Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Luleå FVOF (100 kr/Stück)

ID: 6126

Wochenkarte / Luleå FVOF

Ausgestellt von Luleå FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 7 Tagen   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
Handy-Nummer:
Wenn Sie nicht selbst ein Handy haben, geben Sie Ihre Privatnummer 
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Strasse und Hausnummer:
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Hakenfischen ist im gesamten Fischereigebiet möglich.
Netzfischen in bestimmten Gebieten.
Rot markiertes Wassergebiet auf der Karte = absolutes Netzfischereiverbot
Gelb markiertes Wassergebiet auf der Karte = Netzfischerei nur für Grundbesitzer mit Bezug zum Wassergebiet.
Angelsaison:
Äschen
sind während der Brutzeit vom 15. April bis einschließlich 30. Mai geschützt .
In der Zeit vom 20. Oktober bis 31. Dezember ist das Angeln im Netz verboten .
Methoden:
Das Hakenfischen kann im gesamten Fischereigebiet mit Handfliegen, Rollen, Spinn-, Pimpel- oder Angelruten und Handleinen durchgeführt werden.
Mjärde gehört zum Hakenfischen, ist aber in Gebieten, in denen das Netzfischen verboten ist, nicht erlaubt.
Scherenfischen und Fischen mit Russisch ist im Fischereimanagementgebiet nicht gestattet.
Netzfischen
Jahreskarte 500 SEK.
Netzhaken oder -ball müssen mit Name, Telefonnummer und Angelscheinnummer gekennzeichnet sein.
Die Netzanzünder müssen identisch mit einem Punkt oder einer Kugel gekennzeichnet sein.
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Netze werden beschlagnahmt.
Jeder Karteninhaber ist berechtigt, mit einem oder zwei Grundnetzen mit einer Gesamtlänge von höchstens 60 Metern, einer maximalen Tiefe von 1,8 Metern und einer Maschenweite von höchstens 85 mm (14 Umdrehungen/Alm) zu fischen. Beim Fischen mit zwei Netzen müssen die Netze zu einer Einheit verbunden werden. Die Netzfischerkarte ist für den Fischfang für den Haushaltsbedarf bestimmt und darf nicht mit kommerziellem Gewinn betrieben werden.
Sie dürfen nicht (Phishing):
Angelplätze mit sogenanntem „Blind Dob“ markieren
Zum Auslegen von Netzen in Wasserstraßen siehe County Board Decision 18.04.1991 Nr. 126-228-91
Angeln auf Lachs und Forelle mit Netz oder Wade.
Hawfishing oder Angeln mit fester Ausrüstung oder Ködern.
Angeln mit Netzen hinter aktuellen Hindernissen, z.B. Brückenpfeilern.
Fanggrenzen:
Die Mindestgröße
für gefangenen Lachs beträgt 50 cm und Forelle 40 cm.
Die Messung erfolgt von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse.
Lachs und Forelle mit Fettflosse müssen wieder eingeführt werden.
Äschenfangfenster 35-45 cm kleinere oder größere Äschen werden wieder freigelassen.

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