Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Foxen Stora Le (100 kr/Stück)

ID: 6161

Tageskarte / Foxens FVOF

Ausgestellt von Foxens FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig in 24 stunden   
Preis: 100 kr (SEK, inkl. MwSt)
Ab welchem Datum und Uhrzeit die Karte gültig ist:

 (Das heutige Datum: 19 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Allgemein:
Um in den Gewässern der Fischereimanagementgebiete Foxen und Struven-Stora Le angeln zu dürfen, ist ein Angelschein erforderlich.
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Es sind nur Handwerkzeuge erlaubt.
Der Angelschein berechtigt nicht zum Krebsenfischen.
Personen unter 16 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln.
Bei Kontrollen kann eine Kontrollgebühr von 1.000 SEK erhoben werden, wenn kein gültiger Angelschein vorgelegt werden kann.

Methoden:
Es sind nur Handwerkzeuge erlaubt.
Beim Schleppangeln gelten maximal 4 Ruten pro Angelschein.
Für andere Angelarten gelten maximal 2 Ruten pro Boot und keine tiefen Montagen oder Paravans.
Fanggrenzen:
Maximale Hechtlänge 80 cm.
Die Mindestgröße für Zander beträgt 45 cm.
Maximal 2 Zander pro Tag und Angler.
Schutzfrist für Zander mit Zanderfangverbot; 1. Mai - 15. Juni.
Die Mindestgröße für Forellen/Lachs beträgt 60 cm.
Weitere Regeln:
Das Fischen von Flusskrebsen ist laut Beschluss der Kreisverwaltung seit dem 1.1.2020 verboten.
Für das Recht zum Angeln im Holmerudsälven ist ein Angelrecht innerhalb der FVOF Stuven-Stora Le erforderlich.
Alle dort gefangenen Forellen müssen zurückgesetzt werden.

Angelschein und Ortskarte:
Für Inhaber von Angelrechten ist das Angeln in der Gegend kostenlos. Fischereirechtsbescheinigungen (Angelkarten) müssen für Fischereirechtsinhaber nicht eingelöst werden, es reicht jedoch aus, bei der Kontrolle den Namen und das Grundstück angeben zu können, an dem Sie Fischereirechte haben. Als Angelberechtigter können Sie kostenlos Gäste mitbringen. Wer im Fischereimanagementgebiet wohnt, aber kein Fischereirecht besitzt, kann eine lokale Karte erwerben.

Fischereiaufsicht:
Dies geschieht durch einige vom Verein ernannte Vorgesetzte. Auch die Fischereiaufsicht kann beauftragt werden.

Angeln:
Das Eigentum an Fischereirechten ist vom Eigentum an Wasser und Strand getrennt. Das bedeutet, dass Sie nicht automatisch Angelrichter sind, weil Sie ein Stück See oder Strand besitzen. Um Fischereirechte zu haben, muss dieses Recht im Grundbuch eingetragen werden. Daher reicht es nicht aus, dass die Fischerei im Kaufvertrag erwähnt wird. Änderungen der Fischereirechte können nur auf Anordnung der Landesvermessung vorgenommen werden.
Die Fischereirechte richten sich nach den Dorfgrenzen. Sie können daher Angelrechte haben, ohne Strand- oder Wasserrechte zu haben, und Sie können Angelrechte außerhalb des Strandes eines anderen Grundstücks haben. Bei unveränderter Fischerei haben Sie das Recht, überall in den Angelgewässern des Dorfes zu angeln, unabhängig davon, auf welchem Grundstück es sich außerhalb befindet.
Im Zusammenhang mit der Bildung eines Fischereischutzgebiets wird eine Fischereirechtsuntersuchung durchgeführt und eine Fischereirechtsliste erstellt. In diesen Dokumenten wird angegeben, welche Grundstücke im Fischereimanagementgebiet über Fischereirechte verfügen, ob die Fischereirechte einzeln (verschoben) oder kombiniert (unverschoben) gelten und wie groß der Anteil jedes Grundstücks am Fischwasser des Fischereimanagementgebiets ist.

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