Mäskning med majs förbjudet i Ränningen.
REGELN.
Gemäß dem Beschluss der Jahresversammlung wird die Netzfischerei mit 3 Netzen pro Fischer berechnet.
Maschenweite 43 mm. Gilt nicht für den See Orsjön.
Angelscheine sind persönlich und können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Wenn mindestens eine Person in der Familie einen Angelschein besitzt, angeln Kinder kostenlos
bis zum 16. Lebensjahr in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
AUFMERKSAMKEIT! Für kostbare Fische gilt jedoch Wasser
3 Fische zusammen.
Der Verkauf von Fisch, der im Fischereimanagementgebiet von Arbrå-Undersvik gefangen wurde, ist verboten. Ausnahmen für Köderfische.
Wird für Edelfische ein spezieller Angelschein ausgestellt, gilt Folgendes:
Es dürfen nur zwei Handwerkzeuge verwendet werden.
Fisch ist als Köder verboten.
Boote und Schwimmkörper sind in diesen Gewässern nicht gestattet.
Maischen mit Mais in Ränningen verboten!
Fliegenfischen vom Posenring in Ränningen ist im Juni gestattet.
In fließenden Gewässern ist das Angeln nur zwischen dem 15. Mai und dem 1. September gestattet.
Maximal 3 Fische pro Tag und Karte.
Trolling-Angeln in Istesjön, Bysjön, Hundgårdssjön nur 1 Rute pro Mann/Boot.
Die Jahreskarte ist vom 1.1. bis 31.12. gültig.
ARBRÅSEEN
Das Licht vom Kraftwerk Norränge bis zur Grenze zum FVO Järvsö.
AUFMERKSAMKEIT! Die Maschenweite in Arbråsjöarna vom Kraftwerk Norränge bis zur Grenze zu Järvsö Fvo beträgt 60 mm, die gestreckte Maschenweite 120 mm.
Mindestgröße 50 cm Zander und Forelle.
Verbot des Forellenangelns vom 16.9. bis 24.12. in fließenden Gewässern (Nebenflüssen) und 200 m vor der Mündung des Nebenflusses in Ljusnan.
Netzfischen ist in fließenden Gewässern (Nebenflüssen) und 200 m von der Mündung des Nebenflusses in den Ljusnan hinein verboten.
Netzfischerei darf nur mit 5 Netzen betrieben werden, die eine Netzmaschenweite von mindestens 60 mm (120 mm gespannte Masche) haben.
Ausnahme für Netze für Köderfische mit Netzmaschenweite bis 22 mm (44 mm gestreckt).
Gänsefangverbot während des gesamten Monats Juni.
Das Netzfischen ist verboten und gefangene Zander müssen während der Schutzfrist bedingungslos freigelassen werden. Dies dient dem Schutz des Zanders beim Laichen
Trolling-Angeln ist mit maximal 6 Ruten erlaubt.