Bestimmungen für Tagesfischerkarten: • Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar.
• Die Karte gilt für Angelscheininhaber mit Kindern unter 18 Jahren.
• Die Karte muss beim Angeln mitgeführt werden und auf Verlangen des Fischereiinspektors oder des vom Verband beauftragten Fischereischeininspektors vorgelegt werden
• Angeln darf nur für den persönlichen Gebrauch und nicht zum Verkauf betrieben werden.
• Zulässige Angelmethoden sind Werfen, Spinnfischen, Angeln, Zuhälterangeln und Schleppangeln. Für das Schleppangeln mit Hilfe eines Motors dürfen maximal 2 Ruten verwendet werden. Hilfsmittel wie Seitenparvans, Dipsy-Taucher und Tiefenangeln sind nicht gestattet.
• Das Angeln darf nicht näher als 50 Meter von entdeckten Angelgeräten entfernt erfolgen.
• Das Angeln von Flusskrebsen ist verboten.
• Der Angelschein gilt nicht für das Angeln näher als 50 Meter vom Steg oder bebauten Strandgrundstück entfernt ohne besondere Genehmigung des Eigentümers.
• Bootsliegeplätze dürfen nicht ohne Genehmigung des Grundeigentümers genutzt werden.
• Der Angelschein berechtigt nicht zum Autoverkehr auf einzelnen, an den See angrenzenden Straßen.
• Ein Verstoß gegen die Vorschriften hat den Entzug der Angellizenz und die Möglichkeit des Erwerbs einer neuen Angellizenz zur Folge.
• Der Vorstand übernimmt keine Haftung für die angegebene Eisdicke.