Das kurze Angelgebiet erstreckt sich von Åsundsholm ca. 1,5 km südlich der Fästeredssund-Brücke bis zur Linie von Kallbadhuset nach Prågens Camping im Norden.
Das Angeln in Ätran vom Wasserfall in Vist bis zum Kallbadhuset, in Bächen und Flüssen sowie an allen Badestellen ist verboten.
Regeln für das Kurzangeln im Fischereimanagementgebiet Oberes Åsund.
Die Karte gilt für das Angeln mit Handgerät und Schleppangeln mit maximal zwei Ruten pro Person und für das Eisfischen mit maximal 10 Anglern oder dem Eisfischernetz.
Kinder unter 16 Jahren dürfen kostenlos angeln, es gelten die gleichen Regelungen wie beim Kartenfischen.
Alle Zander unter 50 cm und über 70 cm müssen wieder freigelassen werden. Es dürfen maximal 3 Zander pro Tag gehalten werden.
Das Gänsefischen in Tiefen von mehr als 9 m ist nicht gestattet.
Das Gänsefangverbot gilt vom 15. Mai bis 15. Juni.
Gänsefangverbot in bestimmten Schutzgebieten ab 15. März bzw. Eisentfernung bis 15. Juni. Gilt für alle Gewässer nördlich einer Linie zwischen Åsastugan und dem Pier von Båtsällskapet.
Alle Hechte über 80 cm müssen wieder freigelassen werden.
Die Mindestgröße für Forellen beträgt 50 cm. Eine Aufstockung wird empfohlen, wenn der Forellenbestand im Aufbau ist.
Jeglicher Fischfang und alle oben nicht genannten Fangmethoden sind verboten.
Wer ohne gültigen Angelschein fischt, wird nach schwedischem Recht bestraft.
Bei Verstößen gegen andere Vorschriften kann der Fischereiinspektor vor Ort eine Kontrollgebühr von mindestens 1.000 SEK erheben.
Zusatzkarte für das Angeln mit maximal 4 Rutenparavans (nur im Zeitraum 1. Sept. – 15. Mai)