Schleppangeln und Werfen mit maximal 10 Ruten/Ködern pro Boot und Angelschein.
Die Karte gilt für ganz Siljan, Orsasjön, Insjön und Byrviken, jedoch nicht für Alviken und Österdalälven
Beim Schleppangeln und Werfen muss das Boot in Bewegung sein, ansonsten ist der eigene Angelschein jedes FVOF erforderlich.
Wildforellen werden geschützt (Forellen mit verbliebenen Fettflossen sind geschützt) und wieder ausgesetzt
Pro Tag und Angelschein dürfen maximal 2 Flossenforellen mit einer Mindestgröße von 55 cm gefangen werden
Hechte über 100 cm werden wieder freigelassen
Barsche über 40 cm werden wieder freigelassen
Der Verkauf von Fischfang ist verboten
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos
Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt werden und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgelegt werden können.
Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, haben das Lebensmittel- und Veterinäramt oder seine Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr in Höhe von 2.000 SEK zu erheben.
Jeder Fischer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln im Lebensmittel- und Veterinäramt, in dem er fischt, gelten.
Vom 1.9. bis zum 31.12. ist jegliches Angeln in allen Angelstellen und 300 Metern außerhalb verboten.