Freies Fischen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre nur in Begleitern von Ehemännern, die über eine gültige Fanglizenz verfügen (zu ihrem Kontingent).
Das Angeln darf nur mit einem Angelgerät von Hand durchgeführt werden.
Es kann immer nur ein Werkzeug gleichzeitig verwendet werden.
Krebse und Aale dürfen nicht gefangen werden.
Weidende Fische aus anderen Gewässern dürfen im See nicht verwendet werden.
Boote und andere Ausrüstungsgegenstände, die in anderen Gewässern verwendet werden, dürfen nicht im See verwendet werden, bevor sie gründlich gereinigt wurden.
Das Angeln darf nicht näher als 50 m vom Strand entfernt betrieben werden.
Bei Gänsen beträgt das Mindestmaß 45 cm und das Höchstmaß
70 cm.