In Bruksdammarna und Ryckesmyrbäcken ist das Angeln verboten. Das Angeln von Flusskrebsen ist in allen Gewässern verboten. Das Angeln darf nur mit 1 Angelrute pro Person durchgeführt werden. Neue Regeln zum Thema Phishing! Netzfischen ist in Graningesjön und Hultsjön nur den Eigentümern von Angelrechten gestattet! In Grössjön, Stor-Häggsjön und Lövsjön gilt ein Maximum von 3 Forellen pro Tag mit einer Mindestgröße von 30 cm. Die Mindestgröße für Äschen und Saiblinge beträgt 25 cm. Das Angeln ist in der Zeit vom 1.9. bis 31.10. in fließenden Gewässern und im Umkreis von 300 m um Zu- und Abflüsse von Seen verboten. Mangold wurde dreimal in den See entlassen, insgesamt etwa 800 kg.
Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
Die Familienkarte gilt für maximal zwei (2) Erwachsene mit eigenen Kindern. Maximal drei (3) eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt auch, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. Familienkarten gelten nur für Familienangehörige, die zu Hause wohnen und unter derselben Wohnadresse wohnen. Eine Familie besteht aus zusammenlebenden Ehegatten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung angemeldet haben, und aus ihren Kindern, entweder eines Elternteils mit ihren Kindern. Zur Familie gehören auch verheiratete und nichtehelich lebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Beziehung eingetragen haben und keine Kinder haben. Graninge FVO verfügt über eine Facebook-Gruppe, an der Sie teilnehmen können. Dort werden wir einige Informationen und Bilder zum Geschehen im Verein veröffentlichen. Mwh. Graninge FVO