Der Angelschein muss immer mitgeführt werden. Wenn der Angelschein im Telefon ist, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass der Vorgesetzte den Angelschein überprüfen kann. Der Akku muss aufgeladen werden.
Im Wald gilt das Öffentlichkeitsrecht. Feuer dürfen nur in eingebauten Feuerstätten unter Verantwortung gemacht werden. Wie die Brandschutzbehörde in der Gemeinde befürwortet, herrscht ein Feuerverbot. Die Waldwege dürfen im Winter nicht gepflügt werden.
Nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause oder werfen Sie ihn in die aufgestellten Tonnen. Kein Abfall in der Natur!
Pickelfischen auf Eis ist in den Angelseen erlaubt.
Es ist nur eine Rute pro Angelschein erlaubt. Pro Karte dürfen drei lachsartige Fische gefangen werden. Wenn drei Fische getötet wurden, ist der Angelschein aufgebraucht. Für zusätzliches Angeln ist ein neuer Angelschein erforderlich.
An einer Rute dürfen maximal drei Fliegen oder ein Köder oder Köderhaken befestigt werden. Beim Angeln und Hechtangeln ist der Einsatz von Wurm und Garnelen erlaubt. Lebende Fische dürfen nicht als Köder verwendet werden. Maischen ist nicht erlaubt. Angeln vom Boot aus ist verboten. Floating darf in Hovden und Dalsjön verwendet werden.
In Gulbäckesjön und Lilla Svartgölen gilt nur das Fliegenfischen mit einer Fliegenrute.
IF Metall lehnt jede Verantwortung für Unfälle oder Personenschäden ab, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtungen auftreten können.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Sonderkarte mit eigener Rute in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein fischen. Es gilt die gemeinsame Fangquote, d.h. maximal drei Fische pro Angelschein. Feste Geräte sind verboten.
Tageskarte 04:00-22:00.