Regeln für das Angeln im Flaten Angelgebiet:
Diese einfachen Regeln sind vom Vorstand des Flaten fiskevårdsområdesförening
geschaffen worden um sie zu befolgen. Wer diese Regeln nicht befolgt, verliert sofort das
Recht im Flaten Angelgebiet zu angeln.
§1. Das Recht zu angeln erwirbt man sich durch den Kauf einer Angelkarte bei unseren
Angelkartenverkäufern.
§2. Die Angelkarte gilt für alle Seen im Angelgebiet. Sie ist persönlich und kann nicht an
Dritte übertragen werden.
§3. Für das Eisangeln im Winter ist, ausser Angelkarte, eine besondere Angelkarte
erforderlich, die bis einschl. 31. März erhältlich ist
§4. Innerhalb des Angelgebietes ist es erlaubt mit Angelruten zu angeln, sowie das
Schleppfischen mit dem Boot. Netze und Reussen dürfen NICHT verwendet werden.
§5. Die Angelkarte gilt NICHT für die Krebsfischerei.
§6. Auf Nachfrage der Fischereiaufseher MUSS eine gültige Angelkarte vorgewiesen werden
können.
§7. Kinder unter 15 Jahren benötigen keine Angelkarte für das Angeln mit lebenden bzw
künstlichen Ködern.
§8. Zander darf NICHT in der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Mai gefischt werden,
sondern MUSS wieder ausgesetzt werden.
§9. Es darf maximal 1 Zander pro Tag und 10 Zander pro Monat gefischt werden in den
restlichen Monaten des Jahres.
§10. Zander unter 45 cm und über 75 cm MÜSSEN sofort wieder ausgesetzt werden. Es darf
nur Zander zwischen 45 und 75 cm behalten werden.
§11. Hechte unter 45 cm und über 95 cm MÜSSEN sofort wieder ausgesetzt werden. Alle
Hechte zwischen 45 und 95 cm dürfen behalten werden.
§12. Zeige Bewusstsein! Halte deine Ausrüstung in einem guten Zustand. Das Hinterlassen
von Müll ist ABSOLUT VERBOTEN. Alles was mit zu den Seen genommen wird, muss auch
wieder von dort mitgenommen werden.