Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Summeln (80 kr/Stück)
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Der Fischereischein gilt für das Fischen im Sommernsee mit Handwerkzeugen wie Angelrute, Wurfrute, Pimpel.
Alle Gösfiske sind vom 25. April bis einschließlich 15. Juni verboten.
Das Schleppnetzfischen von einem motorisierten Boot ist mit einem Köder pro Person im Wasser und dem Fang von maximal drei Zander pro Bootsteam und Tag erlaubt.
Für Gös beträgt die Mindestlänge 45 cm und die Höchstlänge 65 cm. Gänse, die kürzer als 45 cm oder länger als 65 cm sind, müssen zurückgelassen werden.
Unter 16 Jahren kostenlos angeln.
Eisfischen nur ein Köder pro Person im Wasser und maximal drei Zander pro Tag.