Das Angeln kann mit einer Rute durchgeführt werden, 1 Haken und 2 Kleiderbügel können verwendet werden. Kinder bis einschließlich 15 Jahre können ohne Angelschein in Begleitung eines gesetzlichen Vormunds mit Angelschein kostenlos fischen.
In der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober besteht in Henån und Gullfinnån ein Fangverbot.
Die Inhaber von Fischereirechten haben das Recht, sich zwischen dem 1. Juli und dem 31. August auszuüben. Es muss nur ein Otter pro Bootsteam und Inhaber der Angelrechte im Boot enthalten sein.
Vernetzung ist verboten.