Allgemeine Regeln
• Alle Fischen und alle Fangmethoden, die gemäß den folgenden Abschnitten nicht zulässig sind, sind verboten.
• Fischen darf nur mit einer gültigen Angelkarte unter den auf der Karte angegebenen allgemeinen Bedingungen.
• Jugendliche fischen kostenlos bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gegen Vorlage eines gültigen Angelscheins mit den auf der Karte angegebenen allgemeinen Bedingungen.
• Angeln vom Uttersjö FVO Float kann im Fréttjön erfolgen.
• Der Fischfang darf in allen Gewässern des Uttersjö FVO erfolgen, wobei ein Handgerät vom Typ Fliegenrute, Spinnrute, Rollenstange, Angelrute oder Bimsstein von der Hand genommen wird.
• Mit angeldon im friedenssee kann mit eis gefischt werden.
• Es ist zulässig, täglich 3 Schweine und Saiblinge mit einem Mindestmaß von 30 cm von den Seen und Teichen fernzuhalten. Alle Forellen und Saiblinge sollten, sofern keine kleineren Dimensionen freigesetzt werden sollen, ebenso lebendig sein.
• Es ist erlaubt, pro Tag 10 Forellen aus Bachläufen mit einer Mindestabmessung von 15 cm zu halten. Alle kleinen Forellen müssen wieder freigelassen werden, so lebend wie sie sind. Für alle anderen Fischarten gelten keine Einschränkungen.
• Das Fangverbot für Forellen gilt vom 1. September bis zum 31. Oktober. Penalty. Bei Verstößen gegen die vom Verband erlassenen Fischereivorschriften wird die Kontrollgebühr gemäß dem Gesetz (1981: 533) für Fischereischutzgebiete erhoben: • Fischerei in nicht zugewiesenem Wasser, 4.400 SEK
• getötete Fische mit falschen Abmessungen, 500 SEK pro Fisch, maximal 4.400 SEK
• Für viele getötete Fische: 500 SEK pro Fisch, maximal 4.400 SEK
• Angeln mit falscher Ausrüstung oder Köder: 500 SEK
• Angeln mit zu viel Ausrüstung oder falscher Handhabung, SEK 500
• Fischen aus einem nicht genehmigten Pose, 2.200 SEK