00 – Nysockensjön FVOFs Gewässer umfassen Nysockensjön, Åmotsälven, Vaggeälven, Jösseälven, Kolsjön und Asksjön
und Teil von Kolsjön.
- Der Angelschein ist persönlich und nur für den persönlichen Gebrauch gültig. Muss bei der Kontrolle vorgelegt werden.
- Angeln ist im Dalsgrundet vom 1. April bis 30. Juli und das ganze Jahr über in allen fließenden Gewässern und im Umkreis von 100 Metern verboten
aus den Mündungen von Åmotsälven, Jösseälven und Vaggeälven.
Allerdings ist in diesen Flüssen das Flunderfischen mit Flundernetzen erlaubt.
- Alle gefangenen Fische nur für den Eigenbedarf im Haushalt.
- Angeln nur mit Handausrüstung: Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute, Pimpelrute im Winter, Fischmjärd und Schlammkescher mit 1 Ausrüstung/Karte .,
- Eisfischen mit maximal 5 Ruten/Karte , möglicherweise Köderfische nur aus FVOF-Gewässern.
- Trolling/Schlepperrudern mit maximal 1 Zug-/Angelschein. jedoch nicht innerhalb von 50 m von mit Bojen/Schwimmern gekennzeichneten Angelgeräten.
- Angeln mit allen Arten von Sonar-/Scannern.
Auch Scanner, wie z.B. Down-, Side- und Livescanner, dürfen nicht im Boot mitgeführt werden, auch wenn diese Scanner nicht zum Angeln genutzt werden.
(Echolot darf nur zur vertikalen Tiefenmessung verwendet werden)
- Vertikales Angeln auf offenem Wasser (nur auf eisbedeckten Gewässern erlaubt).
- Phishing.
- Krabbenfischen.
Gos : Zulässige Maße 45 - 75 cm . Alle Zander außerhalb von 45–75 cm müssen unabhängig vom Zustand wieder angesiedelt werden.
Erlaubter Fang: max. 2 Zander/Karte und Tag.
Tages Karte. Wöchentliche Karten. Saisonticket.
Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos.
Fischereiinspektoren vor Ort prüfen, ob die Fischereivorschriften und -gesetze eingehalten werden.
Bei Verstößen gegen örtliche Fischereivorschriften wird gemäß § 33 des Gesetzes über Fischereischutzgebiete eine Kontrollgebühr erhoben.
Verstöße gegen das Fischereirecht werden angezeigt und ziehen eine gerichtliche Haftung nach sich.
Ausrüstung kann beschlagnahmt werden
Verstöße gegen das Fischereirecht werden angezeigt und ziehen eine gerichtliche Haftung nach sich.