Der Angelschein gilt für das Angeln mit Angelrute, Wurfrute oder Pimpel. Kinder unter 15 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten angeln, der über einen gültigen Angelschein verfügt. Bei der Anfrage muss die Karte einem Mitglied des FVO von Svinstadsjön oder seinem Stellvertreter (Angelaufsicht) vorgelegt werden. Der Angelschein muss beim Angeln stets vom Inhaber mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen die auf der Karte genannten Regelungen hat zur Folge, dass die erteilte Einwilligung sofort ihre Gültigkeit verliert und der Karteninhaber die Möglichkeit, eine solche Einwilligung innerhalb des Wirkungsgebiets des Vereins einzuholen, für immer verliert. Die Jahreskarte ist ab dem Gültigkeitsdatum ein Jahr lang gültig.
Die Jahreslizenz mit Gast gilt für den Angelscheininhaber plus einen Gast.
Einschränkungen:
Maximal 2 Zander/Karte und Tag.
Mindestgröße des Zanders 45 cm.