Personen unter 18 Jahren fischen kostenlos.
Gefischt werden kann mit Handgerät, dh Angelrute, Wurfrute, Zug mit Pickeln mit jeweils einem Gerät. Das Fischen mit Netzen oder das Fischen von einem Motorboot zu Fuß, das sogenannte Trolling, ist für die Öffentlichkeit nicht illegal.
Krebse und Aale dürfen NICHT gefischt werden!
Die Fischerei wird von Fischereiinspektoren kontrolliert, die nach ihrer Ausbildung vom Kreisverwaltungsrat des Kreises Västra Götaland ernannt wurden. Sie haben polizeiliche Befugnisse und können bei illegalem Fischfang eingreifen, beispielsweise indem sie Eigentum beschlagnahmen oder Fänge und Fanggeräte oder Boote untersuchen, die auf dem See verwendet werden.
Wenn Sie Informationen zu Angelregeln oder anderen Naturinformationen wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Aufsichtsperson. Der Fischereiaufseher führt bei der Ausübung seiner Tätigkeit das Abzeichen der Polizeimarke und den Ausweis sowie die Ernennung des Kreisverwaltungsrates.