Ein Angelschein berechtigt zum Angeln mit Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute, Schleppangeln und Pickel.
Maximal 2 Gänge pro Person und 4 Ruten pro Boot.
Zum Eisfischen / Angeln max (10 Gang).
Mörtstuga ausgezeichnet mit Namen und Telefonnummer.
Die Karte ist personengebunden, nicht übertragbar und muss beim Angeln mitgeführt werden. Der Inhaber ist verpflichtet, die Karte auf Verlangen der Aufsichtsperson vorzulegen.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden ohne Rücksicht auf die Person verfolgt.
Wir mögen es, wenn große Barsche sanft freigesetzt werden.
(Einfangen & Freigeben)
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren benötigen keinen Angelschein.