Fischern ab 16 Jahren ist das Angeln ohne gültigen Angelschein verboten.
Angelschein: Zum Fischen mit Angeln, Spinnfischen, Fliege, Pfeife, sowie mit einfachem Ziehen aus einem Motorboot. Der Angelschein gilt auch für 10 Angler.
Beim Angeln auf Zander gilt eine Mindestgröße von 45 cm und es dürfen maximal 2 Zander pro Tag gefangen werden.
Beim Aalfang gilt eine Mindestgröße von 70 cm. Im Monat Mai gilt ein Zanderverbot