Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Läen (600 kr/Stück)
Gilt auch für Trolling!
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Angelscheine müssen vor Beginn des Fischfangs geklärt werden
Die Fanglizenzen sind zusammen mit einem gültigen Ausweis mitzuführen
Der Angelschein ist immer persönlich, dh er darf nicht übertragen werden.
Das Fischen mit Handgeräten ist nur möglich, wenn dies nicht separat erfolgt. Ein spezieller Angelschein für das Schleppangeln ist nicht vorhanden.
Der Angelschein gilt nur im Läensee.
Nur für den Eigenbedarf angeln.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen ohne besondere Gebühr angeln.
Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen führen zum sofortigen Verfall des Fischereirechts.
Unerlaubtes Fischen kann der Polizei gemeldet werden.