Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Tärnaån, Umeälven m fl vatten (200 kr/Stück)
Tageskarte für Trolling in Gäutan, Greater Laisan und Västansjö.
Bestimmungen & Bedingungen Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.
Es ist die Pflicht eines jeden Fischers, sich über die geltenden Vorschriften und Grenzwerte zu informieren.
Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Alle Sportfischerlizenzen gelten für das Angeln mit einer Handrute, nicht für das Angeln mit Angelhaken oder Fischotter.
Kinder unter 16 Jahren angeln in Begleitung des Karteninhabers mit Angelschein.
Eine Angelerlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
Der jährliche Sportfischerschein ist für Kalenderjahre gültig. Das Angeln in Bächen ist NICHT in den Sportfischerlizenzen enthalten, erfordert jedoch eine spezielle Angellizenz in Bächen.
In Jokksjaurebleriken, Umeälven/Tärnaån und Umeälven stromabwärts der Hafenbrücke bis zu den Auslässen in Västansjön und Lill-Laisan gilt ein Netzfischfangverbot.
Netze und andere ausgelegte Angelgeräte müssen deutlich mit dem Namen und der Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet sein.
Angelgeräte, die keine Markierungen aufweisen, können verwendet und an die Tafel zurückgegeben werden.
Für das Bachangeln in Tärnaån und Umeälven ist ein spezieller Bachangelschein erforderlich:
Masken sind hier verboten.
Es wird Fensterabsaugung angewendet, Fische zwischen 35 cm und 45 cm dürfen gehalten werden, andere müssen wieder freigelassen werden.
Taschenlimit: 3 Fische pro Person und Tag.
Die Angelgrenzen für Bäche finden Sie auf der Karte und den Geländeschildern.
Angelverbot vom 15.9. bis 15.10.
Das ganze Jahr über ist das Netzfischen verboten.
Trolling-Regeln:
Max. 2 Fische mit einer Mindestgröße von 40 cm. (Forelle und Saibling) pro Fischer und Tag dürfen gehalten werden.
Für kanadische Forellen gibt es kein Limit.
Sonstiges: Inhaber von Fischereirechten mit Fischereirechtszertifikaten, ständige Einwohner mit örtlichen Aufenthaltskarten und Ferienhausbesitzer mit Ferienwohnsitzkarten müssen keine Trolling-Karte einlösen, sie ist Teil ihrer regulären Erlaubnis.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit der Erhebung einer Inspektionsgebühr von 1.000 NOK geahndet werden.