Aus diesem Grund muss die gesamte Fischerei im Fischereischutzgebiet von Ljungdalen langfristig nachhaltig sein
Es gibt allgemeine Fischereiregeln sowie lokal angepasste Vorschriften.
ANGELREGELN
* Sportangeln ist in allen Gewässern des Fischereischutzgebiets von Ljungdalen zu Zeiten erlaubt, die in den Angelregeln des Vereins festgelegt sind.
* Sportangeln bedeutet Hakenangeln mit einer aus der Hand gebrachten Rute.
* Der Fischer ist verpflichtet, auf Verlangen einen Angelschein und einen Ausweis vorzulegen.
* Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar.
* Fischer sind verpflichtet, sich über die Regeln des Fischereischutzgebietes zu informieren.
* Eine Angelrute pro Person.
* Verbot von Phishing.
* Verbot des Fischens mit Ottern, mit der Ausnahme, dass Inhaber von Fischereirechten mit Ottern auf Viksjön fischen dürfen.
* Verbot von mehr als drei (3) Haken an der Leine.
* Verbot der Beköderung mit lebenden Köderfischen.
* Kinder bis 15 Jahre angeln in Begleitung eines Erwachsenen gratis.
* Jahreskarte mit Begleitpersonen gilt nur für Ehegatten / Lebensgefährten oder ein (1) Kind 16-20 Jahre, das auf der Fischerkarte genannt wird.
* Schwebefischverbot im gesamten Fischereischutzgebiet.
* Das Lebensmittel- und Veterinäramt von Ljungdalen erhebt differenzierte Kontrollgebühren.
SONDERREGELN
* FENSTEREINSATZ = 35 - 55 cm in allen Gewässern außer kleinen Bächen.
Alle Fische unter 35 cm müssen zurückgesetzt werden.
- alle Fische über 55 cm müssen zurückgesetzt werden,
* Maximal 4 Fische pro Tag
* Nur Fliegenfischen in Skärkån von der Straßenbrücke bis zum unteren Skärvagen.
FISCHEREIVERBOT
* Angelverbot 1.9. - 31.10. im FVO von Ljungdalen mit Ausnahme des unteren Skärvagen.
* Angelverbot in Skärkån 15/5 - 15/6 (Harrlek) zwischen der Straßenbrücke und dem unteren Skärvagen.
* Angelverbot in Skärvagsån 15/5 - 15/6 (Harrlek) bis Öjönån.