Um im Fischereischutzgebiet Gunnilbo mit den Seen Övre Gävjan, Kalven, Nedre Gävjan, Dammängsån, Fantebosjön, Bockhammarsån, Dammen, Erlandsbobäcken, Stora Kedjen, Lilla Kedjen und Gunnilboån angeln zu dürfen, muss der Angelschein oder Angelschein einen gültigen Angelschein besitzen .
2. Freies Angeln für Jugendliche unter 18 Jahren.
3. Fanglizenzen und Fanglizenzen sind beim Fischen mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder des Fischereiaufsichtsbeamten vorzulegen. Zum Nachweis der Identität des Fischers muss ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.
4. Die Einlösung des Angelscheins berechtigt zum Angeln mit 1 (einem) Handgerät, einer Rotaugenhütte oder 15 Angelruten. Beim Schleppangeln darf nur eine Rute pro Karte verwendet werden.
5. Das Fischen mit Netzen und Hechtscheren sowie das Fischen auf Krebse ist im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Fischereirechtsinhaber dürfen im gesamten Fischereischutzgebiet Netze auslegen und Käfige benutzen, Flusskrebse jedoch nur in ihren eigenen Fischgewässern. Netzverbot gilt vom 1. Juni bis 31. August. Netze, Käfige und Käfige müssen deutlich gekennzeichnet und mit Namen und Telefonnummern versehen sein.
6. Mindestmaße für Zander und Forelle sind 45 cm. Minderwertige Fische müssen tot oder lebendig freigelassen werden.
7. Fang muss auf Verlangen der Aufsichtsperson oder der Polizei vorgelegt werden.
8. Es darf nur für den Eigenbedarf gefischt werden.
9. Schutzzeit: Forellen in Fließgewässern im September-Oktober und Zander im Mai vor jeglichem Fischfang geschützt.
10. Ein Verstoß gegen die oben genannten Angelregeln führt dazu, dass der Verband eine Inspektionsgebühr von 1.000 SEK erhebt. Beschlossen 2020-06-10