Zum Angeln ist ein Angelschein erforderlich, dieser muss beim Angeln immer mitgeführt werden. Bei Fischereikontrollen ist der Fischereischein dem Kontrolleur unaufgefordert vorzuzeigen. Erleichtern Sie die Kontrolle durch Stoppen und Aufnehmen von Arbeitsgeräten.
- Der Angelschein gilt nur für Handgerät
- Maximal 2 Ruten pro Boot.
- Mindestlänge für Zander 50 cm.
- Maximal 3 Stk. Eisangelruten pro Karte.
- Gans geschützt während der Laichzeit 15. April - 15. Juni
Um den Komfort zu erhöhen, sollte auf die Anwohner des Sees Rücksicht genommen werden und es versteht sich von selbst, dass Grundbesitzer gefragt werden, bevor mit dem Angeln vom Strand und den Stegen begonnen wird. Wir sollten auch daran denken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an diesem See fischen und sich aufhalten zu dürfen, und uns entsprechend verhalten.