Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Multen (250 kr/Stück)
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Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar und berechtigt nur den Fang zum Haushalt.
Auf Verlangen muss die Person, die einen Fischereischein ausgestellt hat, diesen nachweisen können.
Wer Angelscheine einlöst, darf mit Rute, Pickel und Angel (max. 10) fischen.
Beim Schleppen/Trolling maximal 2 Schlepps pro Boot.