Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Mo-Östersjöns FVOF (60 kr/Stück)
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Das Angeln darf nur für den eigenen Bedarf und mit Sportfischereigerät (mitgebrachte Rute und Schlepp- und Schleppleine) und maximal 20 Hechtscheren / Anlass ausgeübt werden.
Das Fischen muss in Maßen und unter Beachtung eines guten Fischereimanagements ausgeübt und für die aktuelle Fischereicharta sorgfältig befolgt werden.
Der Inhaber einer Fischereikarte ist verpflichtet, die Karte beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen der Fischereiwache vorzuzeigen.
Für Angelrechtsinhaber mit Schein gilt im Zeitraum 1. Mai - 30. September maximal 5 Netze / Gelegenheit.
Netzbojen müssen mit Namen und Eigentumsbezeichnung gekennzeichnet sein.
Der Angelschein ist personengebunden.
Kinder unter 16 Jahren, die in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen, müssen keine Gebühr zahlen.
Ein Verstoß gegen die bestehenden Vorschriften hat die Beschlagnahme von Fangrechten und eine mögliche Strafverfolgung zur Folge.