See Skikkisjön
- Mindestgröße von 40 cm für Äsche, Forelle und Saibling. Für andere Fischarten gibt es keine Mindestmaße.
- Pro Angelschein und 24-Stunden-Angelperiode dürfen maximal drei Äschen, Forellen oder Saiblinge gehalten werden. Für andere Fischarten gibt es keine Höchstgrenze.
- Im rot markierten Bereich ist das Angeln ganzjährig verboten.
- Inhaber von Fischereirechten dürfen pro Tag maximal drei Netze mit einer Länge von maximal 30 Metern auslegen. Die Netze müssen mit Schwimmern mit Telefonnummern und Namen gekennzeichnet sein.
Trollen
Schlepprudern/Trolling mit max. Zwei Ruten/Köder pro Boot sind im regulären Angelschein enthalten. Paravans und tiefe Takelagen dürfen nicht verwendet werden. Pro Boot gilt die maximale Auszahlung.
Für das Trolling mit 3–6 Ruten/Ködern pro Boot ist eine separate Trolling-Karte erforderlich. Max. 6 Ruten/Köder pro Boot. Alle Erwachsenen im Boot müssen über einen gültigen normalen Angelschein verfügen. Es können Paravan und Deep Rig verwendet werden. Pro Boot gilt die maximale Auszahlung.
Skikkibäcken
- Nur Fliegenfischen,
- Mindestens 30 cm lang,
- Pro Tag dürfen maximal 3 Angelscheine verkauft werden
- Fangen und wieder loslassen,
- Pro Angelschein dürfen drei Äschen, Forellen oder Saiblinge gehalten werden (mindestens 30 cm lang).
- In Skikkibäcken dürfen zwischen dem 1. Juni und dem 31. August maximal 30 Tageskarten verkauft werden.
- Zu anderen Zeiten ist das Angeln im Bach verboten.
- Der Angelschein für Skikkibäcken wird nur von Järjagården verkauft, Tel. 0940-48 50 55
BERICHTERSTATTUNG
Fänge von Forellen, Saiblingen und Äschen müssen in der iFiske-App gemeldet werden. Die Meldung von Fängen anderer Arten ist freiwillig.
Sanktionsgebühren
2.500 SEK für das Angeln im Sperrgebiet bei Tuvan/an der Mündung des Sågbäcken
2.500 SEK für das Angeln in Skikkibäcken während des Verbotszeitraums September – Mai.
500 SEK pro Fisch für den Fang von Forellen, Saiblingen und Äschen, die im See die Mindestgröße von 40 cm und im Skikkibäcken die Mindestgröße von 30 cm unterschreiten.
500 SEK pro Fisch für den Fang von mehr als drei Forellen, Saiblingen, Äschen oder einer Kombination dieser drei Arten während einer Fangzeit von 24 Stunden.