Verbote und Beschränkungen
Angelverbot in folgenden Gewässern:
Angelverbot 1/9 - 30/11 in # 58 Stora Efretjärn, # 12 Skärtjärn, # 23 Torrvedstjärn und # 34 Digerbergtjärn.
Bei Freigabe kann das Wasser geschlossen werden, siehe Info bei den Gewässern oben.
In allen Gewässern außer Put & Take gilt eine Fangbeschränkung von maximal 5 Fischen / Karte / Tag für Forelle, Saibling, Äsche (Edelfische).
Angeln darf nur mit einer Rute pro Karte geübt werden.
(Gilt nicht für Schleppangeln in Tisjön, insbesondere Angelscheine für Schleppangeln)
Ismete / Engel max 10spön / don.
Mindestmaß: Forelle und Saibling 25 cm. Harr 30 cm.
Forellen sind in der Zeit vom 15.9.-31.12. in fließenden Gewässern und in Seen und Robben innerhalb einer Entfernung von 300 m von ihren jeweiligen Zu- und Abflüssen geschützt.
Hecht über 80 cm und Barsch über 40 cm sollten wieder ausgesetzt werden.
In anderen nicht verbotenen Gewässern angeln Jugendliche unter 15 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos, wenn sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Retjärn. Reguläre Karte max. 4 Fische / Tag. Nur Fliegenrute.
Närsjön hat ein Motorbootverbot (gilt auch für Elektromotor)
Behindertenbrücken: Efretjärn Gråhedsdammen
Jegliches Angeln erfolgt auf eigene Gefahr!
Vorsicht vor schwachem Eis!
Allgemeine Regeln beachten und Rücksicht nehmen, Müll / Unrat nach Hause bringen!
Wenn Sie schießen wollen, schießen Sie nur an dafür vorgesehenen Stellen. Manchmal gibt es ein Feuerverbot, - Informationen suchen!
Närsjön hat ein Motorbootverbot (gilt auch für Elektromotor)
Inspektionsgebühr 3000: -
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