• Phishing erlaubt für Grundstückseigentümer, Bewohner und Besitzer von Hütten, die Jahreskarten einlösen.
• Otter darf für Einlöser von Jahreskarten verwendet werden
• Tageskarten und Wochenkarten nur Sportangeln.
• Jugendliche bis 18 Jahre nur Sportangeln.
• Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar.
• Die Wochenkarte ist an 7 aufeinanderfolgenden Tagen gültig.
• Es dürfen maximal 3 Saiblinge pro Tag und ein Angelschein einbehalten werden.
• Angelverbot vom 15. September bis 15. Oktober.
• Sportangeln bedeutet Hakenangeln mit einer Rute aus der Hand oder Angeln mit Schlepptau für ein Boot.