Allgemeine Bestimmungen:
* Fischer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die vom BVET erlassenen Vorschriften und Regeln sowie die Grenzen des Gebiets kennen.
* Das Sportfischen darf nur mit Sportfischereiausrüstung erfolgen, pro Karteninhaber darf maximal eine Rute von Hand getragen werden.
* Der Angelschein ist persönlich und nicht übertragbar
* Angelscheine und Ausweis sind während des Angelns mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtsbeamten / Angelrechtsinhaber vorzuzeigen.
* Halten Sie die Natur sauber, nehmen Sie Ihren Müll mit nach Hause, löschen Sie Feuer
Angelregeln
* Mindestgröße Forelle 30 cm in Fågelsjön, Fågelvattnet, Israelvattnet
Mindestgröße Äsche 30 cm in Fågelsjön.
* In Lillvattnet, Fågelvattnet, Ö.Sakrisvattnet und Israelvattnet können Boote zum Sportfischen genutzt werden
Mietboote können genutzt werden. Boote können unter Tel.073-183 59 60 gemietet werden. Bootskarte 100, .kr / Tag
* In Fågelsjön kann Ihr eigenes Boot benutzt werden.
* In Lillvattnet und Djupvattnet mit geteiltem Eigentum gilt der Angelschein für alle Gewässer.
* Verbot des Angelns mit lebenden Köderfischen, Ottern, Langleinen, Strandhaken, Netzen
* Maischen ist nicht erlaubt.
* Verbot des Angelns in Fließgewässern während der Laichzeit für Äsche 15.4. - 31.5. und Forelle 1/9 - 31.10.
Angelschein
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren erhalten gegen Vorlage eines Ausweises einen kostenlosen Angelschein
Fischereiaufsicht
Bei einem Verstoß gegen die fvof-Angelvorschriften und -regeln wird eine Inspektionsgebühr von 2.500 SEK erhoben
Information