- Jeder, der angelt, muss im Besitz eines Angelscheins sein, ausgenommen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
- Nur Inhaber von Fischereirechten dürfen Flusskrebse fischen.
- Nur eine Mitgliedskarte berechtigt zum Angeln im gesamten Gebiet mit stationärem Gerät, zusätzlich zum Handangeln.