Nur für Angelrechtsinhaber mit Eigentum. Gibt auch das Recht auf Krebsfischerei, siehe Vorschriften für aspeboda FVOF.
ASPEBODA FVOF
Angelschein: Der Angelschein ist im gesamten Fischereischutzgebiet gültig und muss von einem Ausweis begleitet werden
beim Check-in angezeigt werden können.
Angeln: Für Angelschein / Platzkarte gilt:
Das Langustenangeln (keine Ortskarten) und das Angeln mit anderen feststehenden Geräten darf nur in den Gewässern der eigenen Parzellenart durchgeführt werden. Feste Ausrüstung umfasst Rotbraun, Netz, Marder und Langleine. Das Fischen mit Handgerät und Angelruten darf mit bestimmten Ausnahmen und Zeiten im gesamten Fischereischutzgebiet betrieben werden.
In Spjutsjön ist das Angeln, Fischotterangeln und das Angeln von einem Motorboot aus verboten, sowie ein vollständiges Angelverbot in der Zeit vom 01.10. - 31.12..
Beim Fischen mit festem Fanggerät muss das Fanggerät immer mit dem Namen des Fangrechtsinhabers gekennzeichnet sein. Im Zeitraum vom 1.9. bis 31.12. gilt ein vollständiges Fangverbot in den fließenden Gewässern des Fischereischutzgebiets, und ein vollständiges Fangverbot gilt für den unteren Teil von Ladmyrbäcken von der Straßentrommel bis zur Mündung in Holsjön und dem unteren Teil von Hedbäcken von st. Aspan bis zur Straßentrommel zwischen Skog und Heden.
Beim Edelfischen in Spjutsjön und Stugutjärn gilt nur eine Rute pro Angelschein. Die Mindestgröße für Edelfische beträgt 25 cm und maximal 4 Fische pro Karte und Tag, gilt jedoch nicht in Bächen.