Allgemein:
Das Fischen darf nur für den Eigenbedarf und mit Sportfischereigerät ausgeübt werden.
Der Fischereischein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Jugendliche unter 16 Jahren fischen mit dem inkludierten Angelschein für Erwachsene.
Angeln gilt von Hand oder Land. Inhaber von Fischereikarten sind verpflichtet, die Karte beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen Fischereirechtsinhabern oder Aufsichtsbehörden vorzuzeigen.
Angelsaison:
Angeln auf Forellen ist dagegen fromm. 1. September tom. 31.10. in fließenden Gewässern verboten.
Fanglimits:
Die Mindestgröße von Äschen und Forellen muss 30 cm betragen.
Andere Regeln:
Das Fischen muss in Maßen und unter Beachtung eines guten Fischereimanagements ausgeübt werden.
Fischer müssen mit Feuer vorsichtig sein und Müll vermeiden.
Beobachtet jemand, dass gegen diese Regeln verstoßen wird, muss dies beim nächsten Kartenverkäufer oder Wachmann gemeldet werden.