Allgemein:
Für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre ist das Angeln kostenlos.
Es muss jedoch ein Ausweis vorgelegt werden.
Zur Vorlage muss stets ein Ausweis mitgeführt werden.
KEIN KRABBENANGELN ERLAUBT
Methoden:
Der Angelschein gilt für Eisfischen, Casting-Rute, Flugrute und Angelrute.
Das Angeln kann sowohl vom Land als auch vom Boot aus erfolgen.
Boote dürfen jedoch nicht in bepflanzten Gewässern eingesetzt werden.
Es darf immer nur mit EINER Angelrute/Person geangelt werden.
Sie dürfen beispielsweise nicht drei Maßstäbe gleichzeitig auslegen.
Es sind keine festen Geräte oder Netze erlaubt.
Fanggrenzen:
Mindestabmessungen gemäß der Kreisverwaltung in Västerbotten.
Äsche 35 cm
Länge 40 cm
AUFMERKSAMKEIT! Ein mitgeführtes BOOT MUSS vor dem Herablassen gründlich gewaschen und desinfiziert werden .
Wenden Sie sich zur Genehmigung an jemanden vom Lebensmittel- und Veterinäramt von Kvistforsen.
Dies liegt an der Gefahr einer Krebsinfektion.
Im alten Flusskanal ist nur Fliegenfischen erlaubt. Gefangener Fisch MUSS freigelassen werden.
Für diejenigen, die einen Angelschein erworben haben, steht ein kostenloses Boot zum Ausleihen zur Verfügung .
Kontaktieren Sie Sören Larsson in Grubban 0910-770480 oder Ulf Långström in Gråberg 0910-588030
ERINNERUNG:
Füllen Sie nicht benötigte Fische wieder auf.
Fassen Sie den Fisch nicht mit trockenen Händen an.
Lassen Sie den Fisch möglichst im Wasser, wenn Sie den Haken loslassen.
DENK AN:
Beschütze die Natur. Halten Sie sich sauber und nehmen Sie Müll mit nach Hause.
Sehen Sie etwas, das repariert werden muss?
Kontaktieren Sie jemanden im Vorstand von Kvistforsens FVO.
VERSTÖSSE KÖNNEN ZU EINER PRÜFGEBÜHR FÜHREN.
Kontrollgebühren. (§31 Gesetz 1981:533) (Gesetz über Fischereibewirtschaftungsgebiete)
Diese Beträge wurden von der Hauptversammlung des Fischereimanagementgebiets festgelegt.
Die Inspektionsgebühr wird direkt vom Fischereiinspektor ausgestellt.
Bei Nichtzahlung geht die Sache zur Eintreibung an den Gerichtsvollzieher.
Der Höchstbetrag für die Kontrollgebühr beträgt 1/10 des Grundbetrags, was derzeit 4.400 SEK bedeutet.
- Verkauf von Fisch aus der Gegend = 4400 SEK
- Illegale Fischerei mit Massenfanggeräten = 4.400 SEK
- Fischfang offensichtlich außerhalb des eigenen Haushaltsbedarfs, wiederholte Überfischung. = 2.200 SEK
- Fang einer geschützten Art oder Angeln während des Schutzzeitraums = 1100 SEK
- Verstöße gegen das Gepäcklimit = 1100 SEK
- Verstöße gegen Mindest-/Höchstmaße = 550 SEK