Bitte respektieren Sie das Angelverbot in allen Gewässern zwischen dem 15. September und dem 15. November.
Alle Boote/Schlauchboote, die aus anderen Gewässern mit Krebspest kommen, müssen behandelt werden, bevor sie in den See gesetzt werden. Damit soll die Ausbreitung der Krebspest verhindert werden.
Überprüfungen der Fanglizenzen und der Einhaltung festgelegter Vorschriften erfolgen häufig und unregelmäßig.
Um es der Aufsichtsperson zu erleichtern, zeigen Sie Ihren Angelschein unaufgefordert vor.
Angelkarteninhaber sind verpflichtet, den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.