AUFMERKSAMKEIT! Wenn der Angelschein bezahlt und fertig ist, muss eine Papierkopie ausgedruckt werden, alternativ muss der Angelschein auf einem Mobiltelefon oder einem gleichwertigen digitalen Gerät vorgelegt werden.
Junior-Angelscheine sind kostenlos und gültig bis zum 18. Lebensjahr des Inhabers
Seit 2018 ist das Fischen stromaufwärts der Straßenbrücke (Straße 140) und in Paviken verboten. Das Verbot gilt ganzjährig.
Für alle Angeln ist ein gültiger Angelschein erforderlich.
Der Fischereischein ist personengebunden und nicht übertragbar.
Die Jahreskarte ist 365 Tage ab Kaufdatum gültig und gilt für eine Person.
Die Karte muss beim Angeln immer griffbereit sein und bei der Kontrolle vorgezeigt werden.
Der Inhalt von Taschen, Beuteln und Rucksäcken ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Verstöße gegen die Regeln des Fischereischeins können zur Beschlagnahme von Ausrüstung und Geldstrafen führen.
Methoden
Es ist nur das Rutenangeln mit jeweils einer Rute erlaubt.
Das Fischen mit Netzen, Netzen, Waden oder anderen Massenfanggeräten sowie das Ruckfischen ist verboten.
Fanglimits
Alle Hechte und alle Forellen müssen das ganze Jahr über wieder ausgesetzt werden.
Jeder gefangene Hecht oder jede Forelle muss so schonend wie möglich, möglichst ohne aus dem Wasser gehoben zu werden, behandelt und sofort wieder freigelassen werden.
1.3.-31.5. müssen alle Barsche wieder freigelassen werden.
Zu anderen Zeiten gilt ein Fangmaximum von 3 Barschen unter 30 cm pro Fischer und Tag.
Alle Sitzstangen, die 30 cm überschreiten, müssen neu bestückt werden.
Andere Regeln
Wenn ein gefangener Fisch gewogen werden soll, verwenden Sie einen feuchten Beutel, z. B. einen Wiegebeutel oder eine Plastiktüte.
Die Fische, die Sie mit nach Hause bringen, müssen sofort eingeschläfert werden und dürfen keinem unnötigen Leiden ausgesetzt werden.