Angelregeln Norrmogen FVO
1 Um in den Gewässern des Lebensmittel- und Veterinäramts Norrmogen in Norrmogen fischen zu dürfen, muss die Person, die fischt, eine gültige Fischereilizenz oder einen Fischereischein vorlegen.
Ein gültiger Ausweis muss mitgebracht werden, um die Identität der angelnden Person nachzuweisen.
2 Freies Angeln für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre .
3 Die Ausstellung eines Angelscheins berechtigt Sie zum Angeln mit 1 (einem) Handgerät, einer Kakerlakenkabine oder 10 Fischernetzen. Beim Schleppen wird pro Angelrute eine Karte benötigt.
4 Das Fischen mit Netzen, Hechtscheren und Krebsfischen ist im gesamten Fischereimanagementgebiet verboten. Die Inhaber von Fischereirechten haben jedoch das Recht, Krebse zu fischen, Netze und Netze in ihren jeweiligen Fischgewässern zu verwenden. Netze, Käfige und Gehege müssen deutlich gekennzeichnet und mit Namen und Telefonnummern versehen sein
5 Mindestgröße für Zander und Forelle 45 cm. Minderwertige oder beschädigte Fische müssen tot oder lebend freigesetzt werden.
6 Der Fischfang darf nur für den eigenen Haushaltsbedarf betrieben werden.
7 Fang ist auf Verlangen der Polizei oder Aufsichtsbehörde vorzuweisen.
8 In der Bucht bei Paltbolandet und Sandån ist das Angeln ganzjährig verboten, ansonsten siehe Karte.
Ein Verstoß gegen eine der Fischereiregeln in den Punkten 2-8 führt dazu, dass das Fischereimanagementgebiet eine Kontrollgebühr von 1.000 SEK erhebt.