Angelscheine, die für Skålans Fischereimanagementgebiet (FVO) ausgestellt wurden, gelten für das Fischen mit handgehaltener Ausrüstung innerhalb des auf der Karte markierten Gebiets.
Angelscheine sind persönlich und Kinder bis zum Alter von 16 Jahren dürfen mit dem Angelschein und der Quote ihres Erziehungsberechtigten fischen.
In allen Gewässern sind maximal drei Köder pro Handgerät erlaubt.
Oberhalb der Straßenbrücke bei Välleströmmen ist nur Fliegenfischen erlaubt.
Stromabwärts der Straßenbrücke sind Fliegenfischen und Spinnfischen erlaubt. Das Angeln mit Köderhaken, Wurm, Köderfischen etc. ist nicht erlaubt.
Fanglimit / Catchlimit: Forelle, Äsche /Forelle, Äsche = 2 pro Tag.
Mindestgröße / Mindestgröße: Forelle, Äsche / Forelle, Äsche = 35 cm.
Angeln ist in den Nebenflüssen des Ljungan während der Forellenlaichzeit vom 1. September bis 31. Oktober verboten. Oxsjöån ist vor jeglicher Fischerei geschützt.