Der Angelschein ist in allen Gewässern des Fischereigebiets gültig, mit Ausnahme von Abborrtjärn, wo besondere Regeln gelten.
Der Angelschein gilt für Handangeln mit der Pimpelrute, Trolling-Rute, Casting-Rute, Angelrute und Eisangeln mit 15 Anglern
Der Angelschein berechtigt zum Angeln mit hervorragender Ausrüstung, der Angelschein gilt jedoch nicht für das Krabbenfischen.
Beim Netzfischen dürfen maximal 5 Netze mit einer Gesamtlänge von maximal 100 m verwendet werden
Die Netze müssen mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Alle Tageskarten, Wochenkarten und Jahreskarten mit Ausnahme der Angelkarten in Abborrtjärn gelten als Familienkarten, in denen Kinder unter 16 Jahren inbegriffen sind.
Fischereiverbot in Isalaån zwischen dem 1. September und dem 1. Mai nächsten Jahres.
Netzfischen ist in einem Umkreis von 300 Metern um die Einfahrt von Ryssjöån in den See Ågsjön und in einem Umkreis von 300 Metern um die Mündung des Sees Ågsjön verboten.
In Stora Öratjärn gelten Netzfischerei-, Schwimm- und Bootsverbote .
Für Stora Öratjärn und Öratjärn gilt eine Fangbeschränkung von maximal 3 Edelfischen pro Tag.
Regeln für Perch Lake:
Für das Angeln in Abborrtjärn gilt ein besonderer Angelschein.
Das Angeln kann mit den folgenden Handgeräten durchgeführt werden: Spinn-, Rollen-, Met-, Fliegen- und Pimpelspø.
Pro Angel muss ein Angelschein mitgeführt werden.
Kinder unter 12 Jahren fischen mit der eigenen Angelrute auf Grundlage des Angelscheins und der Fangquote ihres Erziehungsberechtigten
Pro Angelschein dürfen maximal 3 Regenbogenforellen gefangen werden.
Das Angeln von Booten und Schwimmern aus ist verboten.
Das Fischereimanagementgebiet erhebt eine Inspektionsgebühr. Bei Verstößen gegen die Verbandsregeln beträgt die Inspektionsgebühr 2.000 SEK.
Der Angelschein muss auf Verlangen einem Fischereiaufsichtsbeamten vorgelegt werden können.