• Fischer müssen über einen gültigen Angelschein verfügen, der auf Verlangen dem Angelaufsichtsbeamten oder Angelrechtsinhaber vorgelegt werden kann.
• Angelschein bezieht sich auf das Sportfischen vom Land/Boot aus (jedoch nicht von Brücken und in Verbindung mit dem Kraftwerk) mit maximal 1 Rute/Angelschein und maximal 3 Ködern/Rute.
• Verbot befestigter Ruten, sogenannter Latmete.
• Mindestgröße für Forellen 35 cm
• Verbot des Forellenfangs vom 1.9. bis 31.10.
Verbot des Äschenfangs vom 15.4. bis 31.5
• Totales Angelverbot vom 1.9. bis 31.10. zwischen der Dvärsätt-Brücke (Straße Z1024) und der E14-Brücke.
• Makrelenangeln ist unterhalb der E14-Brücke vom 1.9. bis 31.10. gestattet, jedoch nur mit Fliegenrute und maximal 2 Fischen pro Tag.
• Nur Nachtangeln erlaubt, wenn die Wassertemperatur 18° C übersteigt.
• Der Angelschein für Inhaber von Fischereirechten gilt auch für das Fischen mit Ottern (jedoch nicht in fließenden Gewässern) und maximal 3 Netzen.
- Netzohrhörer 15/4 - 31/5 zwischen Dvärsättsbron (Straße Z1024) und der E14-Brücke.
- Verbot des Otterfischens und Grundfischens in fließenden Gewässern (zwischen dem Kraftwerk Hissmofors und Klingerbäcken).
Kontrollgebühr im Falle eines Verstoßes: 2.500 SEK.