Innerhalb der Verbotszonen darf nicht gefischt werden.
Das Angeln mit Angel-, Hecht-, Schlepp- und Wadennetzen ist an den Stellen erlaubt, die keine Verbotszone im Nätarensee darstellen.
Auszüge sind verboten.
Angeln darf nur im Zeitraum vom 1.5. bis 31.7. betrieben werden.
Mindestgröße: 50 cm. Maximal 3 Zander pro Tag.
Jede Person, die angeln möchte, muss im Besitz eines gültigen Angelscheins sein. Ausnahme für Personen unter 15 Jahren, die ohne Angelschein zum Angeln berechtigt sind.
Seien Sie vorsichtig mit offenen Flammen.