Långholbäcken: Angelverbot im oberen Teil bis auf weiteres. Im unteren Teil Begrenzung auf 3 Fische/Tag.
Mindestmaße und Fangfenster : Äsche 35 - 40 cm, Forelle 35 - 40 cm, Bachforelle 20 cm, Saibling 20 cm. Trophäenfischen über 45 cm darf beibehalten werden, maximal eine pro Tag. Fische unter der Mindestgröße / außerhalb des Fangfensters werden tot oder lebendig freigelassen
Angelverbot in Klarälven: Äsche 1/1 - 30/4, Forelle 1/9 - 28/2. Vingäng Delta, die Westfurche von Nedergårdsholmen und die Westfurche von Skyllbäckholmen, alle geöffneten Furchen im LiP-Projekt.
Fangverbotsbäche: Bachforelle 1/9 - 30/4, Saibling 1/9 - 30/4. Totalverbot in Kvarnbäcken und Hedtjärnsbäcken. Totalverbot im oberen Teil von Långholbäcken
Angelregeln
- Ordentliche Angelkarten: Die normalen Angelkarten sind in allen Gewässern außer Örbingtjärn gültig. Kinder unter 13 Jahren angeln kostenlos in Begleitung von Angelscheininhabern.
- Put and Take: Örbingtjärn separate Tageskarte 07 - 23. 2 Angelscheine pro Tag und Person. Nicht kostenlos für Kinder unter 13 Jahren. Maximal 3 Edelfische pro Karte. Näcksjön max. 2 Edelfische pro Tag. Gefangener Fisch wird gefangen. Es dürfen nicht mehrere Angelruten gleichzeitig verwendet werden. ÖRBINGTJJÄRN GESCHLOSSEN vom 13/10 bis Eis auf dem Teich.
- Besondere Bestimmungen: Långholbäcken max 3 Fische / Tag.
Allgemeine Regeln
- Die Familienkarte gilt für zwei Personen.
- Alle Jahreskarten sind im Zeitraum 01.05. - 30.04. gültig. Zu bestimmten Zeiten gelten Fangverbote.
- Alle Angelscheine sind personengebunden, mit Ausnahme der Familienkarte.
- Beim Angeln muss der Angelschein sichtbar getragen werden.
- Der Angelschein muss vor Beginn des Angelns erworben werden.
- In Gewässern mit wertvollen Fischen dürfen nicht mehrere Angelruten gleichzeitig verwendet werden
- Das Angeln mit Hechtscheren und Selbstfeedern ist in allen Gewässern verboten. Ausnahmen für Einheimische und Inhaber von Angelrechten. Hechtangeln mit Angeldon ist für jedermann erlaubt.
- Das Angeln mit Netzen und Ottern ist nur Mitgliedern und Einheimischen gestattet. (Ortsbo ist eine Person, die im Fischereischutzgebiet registriert ist).
- Unter Aufsicht des Vorstandes dürfen in Näcksjön und Örbingtjärn sowie in besetzten Nebenflüssen in Klarälven L im P-Projekt Netze, russisches Fischen und Zanderfischen betrieben werden.
- Netzverbote gelten in allen Fließgewässern, Näcksjön und Örbingtjärn und anderen Gewässern, in denen Forellen, Saiblinge und/oder Regenbogenlachs implantiert wurden.
- Fangverbot: Lachs, Bachforelle und Bachforelle 1/9 - 30/4, Forelle 1/9 - 28/2, Äsche 1/1 - 30/4
- Beim „Put & Take Fishing“ dürfen gefangene Fische nicht wieder ausgesetzt werden.
- In Näcksjön und Örbintjärn ist das "Trolling-Fischen" mit einem Boot, das größer als ein Ruderboot mit Heckspinner ist, verboten. Ausnahmen können vom Vorstand für das Hechtangeln gemacht werden.
- Im Klarälven dürfen maximal 3 Äschen pro Tag gehalten werden.
- Maximal 1 Forelle pro Tag und insgesamt maximal 3 Forellen dürfen im Zeitraum vom 01.03. - 31.08. im Klarälven gehalten werden.
- Verbot der Mitnahme von Lachs im klaren Fluss gemäß den Vorschlägen der Behörde Meer und Meer und des Kreisverwaltungsrates
.Siehe weiter http://klaralvsfiske.se/fiskekort/