Zum Fischen benötigen Sie einen gültigen Angelschein. Das Mobiltelefon mit dem Bestätigungscode (SMS-Code) muss beim Angeln dabei sein. Außerdem müssen Sie sich mit den geltenden Vorschriften für das Gewässer, in dem Sie fischen, vertraut gemacht haben.
Auf Verlangen der Fischereiaufsicht ist der SMS-Code ohne weiteres vorzuweisen. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie das Fischen aussetzen und Ausrüstung aufnehmen.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen ohne Karte fischen, müssen sich aber an die geltenden Vorschriften halten.
Erlaubte Angelmethoden sind Angeln, Spinnangeln, Pimpel, zusätzlich 10 Angler im Winter. Alle Fische, die die aktuelle Größe unterschreiten oder während der Sperrzeit gefangen werden, müssen wieder ausgesetzt werden.
Aal: Fangverbot.
Forelle: Fangverbot 15. September bis 1. April. Die Mindestgröße für Forellen beträgt 40 cm.
Gös: Fangverbot 10. Mai bis 10. Juni. Die Mindestgröße für Zander in den Seen beträgt 50 cm.
Hecht: Pro Tag dürfen maximal 3 Hechte mit einer Länge zwischen 40 cm und 75 cm mit nach Hause genommen werden.
Fischen mit einem Otter oder einem anderen über die Oberfläche reichenden Paravan – mit dem Ziel, den Köder mehr als eine Rutenlänge von der Seite des Bootes zu bringen, ist verboten. Wenn zwei oder mehr Personen vom selben Boot aus fischen und mehr als ein Fanggerät verwendet wird, ist für jeden Teilnehmer ein Angelschein oder ein gültiger Bootsschein erforderlich. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften und Regeln ist nach schwedischem Recht strafbar.
Um den Komfort zu erhöhen, sollte auf das Wohnen am Wasser geachtet werden und es ist selbstverständlich, dass Grundbesitzer gefragt werden, bevor Sie mit dem Angeln vom Strand und von den Stegen aus beginnen. Wir sollten auch daran denken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an diesem Gewässer fischen und sich aufhalten zu dürfen, und uns entsprechend verhalten. Denken Sie auch an den Umweltschutz.