Allgemein:
Gilt für das Angeln im See Aspen und Säveån bis zur Eisenbahnbrücke mit den folgenden Regeln und Ausnahmen im Falle einer gesetzlichen Haftung.
Jugendliche bis einschließlich des Jahres, in dem sie 15 Jahre alt werden, fischen kostenlos.
Angelsaison:
Das Angeln ist auf Brücken, hinter dem Bahnufer, an privaten Bade- und Bootsanlegestellen sowie an Badestegen während der Badesaison verboten.
In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ist das Angeln in einem Bereich verboten, der von der Aspenäs-Brücke im Osten nach dem Strand bis zur Westspitze von Lessudden, einer Linie von dort bis zum äußersten Teil des Badestegs und entlang des Strandes zurück begrenzt wird zur Aspenäs-Brücke.
Ebenso zur gleichen Zeit in einem Bereich, der durch die Schenkung über den Schleusentoren in Jonsered begrenzt wurde, begrenzt durch eine Linie vom Damm entlang der Südseite des Sees bis zum mobilen Mast etwa 150 Meter östlich und von dort bis zum Sprungturm bei Humlebadet und weiter Am Ufer entlang zurück zum Damm.
Methoden:
Maximal 2 Ruten/Person, 8 Angelruten oder 8 Eisangelruten und 1 Rotaugenhütte. Das Angeln mit Hechtscheren ist verboten.
Beim Trolling darf die Kehrbreite maximal 15 Meter betragen.
Weitere Regeln:
Ausrüstung, die im Wasser zurückgelassen wird, muss gekennzeichnet werden.
Auf Verlangen der Polizei oder Aufsichtsperson besteht die Pflicht zur Vorlage von Fang, Ausrüstung, Taschen und Ähnlichem sowie eines Angelscheins. Ansonsten gilt FIFS 2004:37.
Der Verein möchte Informationen über Fangmengen und Arten.
Nutzen Sie gerne unser digitales Formular zur Fangmeldung.