Allgemein:
FISCHEREIVORSCHRIFTEN FÜR DAS FISCHEREISCHUTZGEBIET KUNGSBACKAÅN 2023
Für das Fischen in Gewässern, die vom Fischereimanagementgebiet zugelassen sind, ist ein Angelschein erforderlich.
Es darf nur vom Land aus gefischt werden.
Nur eine (1) Rute pro Angler.
Schrebergarten dürfen nicht betreten werden, gilt auch für den Jachthafen von Svinholmen und Felder mit wachsendem Getreide. Hinweisschilder am Wasser sind zu beachten.
Fischer sind verpflichtet, ihre Fischereilizenz, ihren Fang und ihr Fanggerät auf Verlangen eines Fischereiinspektors oder Grundeigentümers vorzuzeigen.
Angelsaison:
Strecke 1 Blau 1. April - 30. September.
Das Fischen mit Ködern auf andere Fische als Lachs und Forelle ist bis zum 31.12. erlaubt.
Lachse und Forellen, die nach dem 30. September gefangen wurden, müssen sofort zurückgesetzt werden!
Strecke 2 Gelb und 3 Grün 1. April - 30. September.
Fanglimits:
Pro Tag dürfen maximal zwei (2) Lachse gefangen werden.
Mindestabmessungen laut Gesetz. Lachs 45 cm Forelle 45 cm.
Geschlüpfter Lachs (besa) muss wieder eingeführt werden
NEUER HINWEIS Maximale Barschgröße 35 cm. Zum Schutz des Großbarschbestandes müssen alle Barsche über 35 cm wieder ausgesetzt werden!