Geben Sie Details zu Ihrem Angelkarte im Säveåns Övre (10 kr/Stück)

ID: 6011

Dagkort Ungdom / Säveåns Övre FVOF

Ausgestellt von Säveåns Övre FVOF in Zusammenarbeit mit iFiske.se
Angelkarte #1:Gültigkeit: Gültig der gewählte Tag von 02:00 bis 01:59 Uhr.   
Preis: 10 kr (SEK, inkl. 25% MwSt.)
Wählen Sie ein Startdatum:

 Kann für die Zeiträume nicht gekauft / ausgegeben werden 1 sep durch 14 maj (Ingen kortförsäljning) und 15 maj durch 31 aug (Kortförsäljning börjar i början av maj)
 (Das heutige Datum: 28 Apr 2024)
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 Bestimmungen & Bedingungen
Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Angelregeln
Der Angelscheinbereich. Säveån mit Obergrenze: Die Brücke beim Kraftwerk in Floda. Untere Grenzstraßenbrücke Uppströms Kraftwerk in Hedefors.
Spinnfischen ist nur unterhalb des Kraftwerks Hillefors gestattet.
Die Grenzen werden auf der Karte auf der Website und der Angelentfernung angezeigt.

Angelsaison 15.5. bis 31.8. (gilt für Kartenkäufer).
Wenn die Wassertemperatur 20 Grad oder mehr beträgt, ist das Angeln geschlossen.


Während der gesamten Fangperiode gelten Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Fanglizenzen.
Nur Tageslizenzen für Angelscheine werden täglich von 02:00 bis 02:00 Uhr verkauft.
Kinder bis 13 Jahre angeln kostenlos in Begleitung eines Erwachsenen, der über einen gültigen Angelschein verfügt.
Die Fangquote ändert sich nicht.
Die Karten sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Das Angeln in dem unten angegebenen Gebiet ist nicht gestattet:
Von der Nordseite des Flusses stromabwärts von Tullängsbron bis zu einem Punkt etwa 150 m flussabwärts der Hillefors-Brücke.
Von Brücken oder Spannweiten.
Vom Grundstück.
Vom Fabrikgelände der Hillefors-Mühle und einer Strecke von der Hillefors-Brücke bis zum Auslass des Kraftwerksdamms 100 m flussabwärts der Brücke.
Bewirtschaftetes Gelände oder ein umzäuntes Gelände dürfen nicht betreten werden.

Das Angeln ist nur mit Handausrüstung zum Spinn- oder Fliegenfischen gemäß den Angaben auf der Karte im Prospekt/auf der Website gestattet.
Beim Fliegenstrecken nur auf traditionelle Weise fliegen, kein Plastikball oder ähnliches.

Beim Spinnen ist die Verwendung von Plastikbällen oder Ähnlichem nicht gestattet.
Das Angeln vom Boot aus und mit einem Köderhaken ist nicht gestattet, außer im Kraftwerksdamm von Hedefor zwischen der Autobahnbrücke und der sogenannten Barnhems-Brücke.
Allerdings dürfen nur Einzelhaken beködert werden.
Beim Fliegenfischen darf nur eine Fliege fliegen.
ALLES ANGELN MUSS MIT EINEM EINZIGEN HAKEN Ohne Widerhaken DURCHGEFÜHRT WERDEN (gilt auch für das Spinnfischen)

Die Mindestgröße der Forellen beträgt 45 cm und die Höchstgröße 49 cm. Alle Forellen unter 45 cm und alle Forellen über 49 cm müssen zurückgelassen werden.

Es darf maximal eine Forelle pro Tag zwischen 45 und 49 cm gehalten werden. Alle anderen Forellen müssen vorsichtig wieder eingeführt werden.

Die Anzahl der gefangenen/angelandeten und freigelassenen Forellen (Catch&Release) ist auf 5 pro Tag und Fischer begrenzt. Danach endet das Angeln.

Jeglicher gezielter Lachsfang ist verboten. Es ist nicht gestattet, eine Fliegenrute mit jeglichem Zweihandgriff zu verwenden. Wenn Lachs gefangen wird, muss er zurückgegeben werden.
Die Mindestgröße der Forellen beträgt 45 cm und die Höchstgröße 49 cm.

Das Angeln ist nur mit Handausrüstung zum Spinn- oder Fliegenfischen und nur einer Fliege am Haken gestattet.
Das Angeln mit nur einem Haken und widerhakenlosem oder komprimiertem Widerhaken gilt sowohl für das Spinnfischen als auch für das Fliegenfischen.
Beim Fliegenstrecken nur auf traditionelle Weise fliegen, kein Plastikball oder ähnliches.

Für die gesetzliche Haftung gelten die Fischereivorschriften.

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